Freiheit des Glaubens, des Gewissen und des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses 23.04.2015 ![]() Die Bremische Bürgerschaft behandelte in ihrer 81. Sitzung am Donnerstag, dem 23. April 2015, unter TOP 13 den Antrag (Entschließung) der Gruppe BÜRGER IN WUT vom 16. Februar 2015 (Drucksache 18/1743): Grundgesetz achten, Glaubens- und Bekenntnisfreiheit respektieren! Im Wortlaut. Die Bremische Bürgerschaft erklärt: Wir bekennen uns zu der in Art. 4 GG garantierten Freiheit des Glaubens, des Gewissen und des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses. Dr. Martin Korol und Gruppe BÜRGER IN WUT Dazu hielt ich eine Rede. Sie wurde häufig durch Zwischenrufe unterbrochen, vor allem von Seiten Abgeordneter aus der Fraktion „Bündnis 90/ Die Grünen“. Der Präsident sah sich gar genötigt, einzuschreiten und Ruhe für mich aufzufordern. Dafür bin ich ihm sehr verbunden. Was mag bloß an dieser Rede so anstößig gewesen sein? Urteilen Sie selbst Sie können die Rede in einem Video sehen und hören unter https://www.youtube.com/watch?v=IKiCeIMci8I&feature=youtu.be oder als PDF lesen: <- Zurück zu: Aktuelles |






